Bestandteile einer Überlastungsanzeige
In einer Überlastungsanzeige sollte zunächst stehen, wie und in welchen Situationen es zu einer Überlastung gekommen ist. Es sollte deutlich werden, was der Unterschied zu einer „normalen Arbeitssituation“ ist. Dies sollte idealerweise entweder durch Zahlen (bspw. Stückzahlen, Anzahl von Vorgängen, Verdichtung von Aufgaben pro Zeiteinheit o.ä.) oder/und durch konkrete Beispiele belegt werden.
Des Weiteren sollten die bereits eingetretenen oder/und die befürchteten Folgen für die betreffende/n Person/en und ggf. die Organisation erläutert werden. Folgen für die Person können bspw. eine Steigerung der physischen und/oder psychischen Belastung sein. Folgen für die Organisation können bspw. eine steigende Fehlerquote und/oder ein Anwachsen von Fehltagen sein.
Drittens sollte eine Überlastungsanzeige Angaben darüber enthalten, was von der oder den betroffenen Person/en bereits unternommen wurde, um der Überlastung zu begegnen (bspw. Priorisierung oder Neuordnung von Aufgaben; Gespräche mit der vorgesetzten Person, Vorschläge zur Veränderung der Rollenverteilung im Team o.ä.).
Schließlich sollte eine Überlastungsanzeige Vorschläge enthalten, wie der Überlastung aus Sicht der Betroffenen Abhilfe geschafft werden könnte. Entsprechende Vorschläge, Wünsche und Erwartungen, etwa an Vorgesetzte, sollten möglichst konkret formuliert werden.
Eine Überlastungsanzeige ist in jedem Fall sachlich, höflich und schriftlich zu formulieren. Empfänger der Überlastungsanzeige sind die vorgesetzte Person und der Betriebs- oder Personalrat, sofern es in der jeweiligen Organisation nicht abweichende oder ergänzende Regelungen gibt.
In manchen Fällen wollen die Betroffenen die Überlastungsanzeige nicht an ihre direkt vorgesetzte Person richten. Das kann verschiedene Gründe haben. Dann geht die Überlastungsanzeige an übergeordnete Ebenen und an den Personalrat.
Wichtig ist, dass der Überlastungsanzeige recht schnell ein Gespräch folgt. Ein erstes Gespräch dient zunächst der Klärung. Oft ist es so, dass Überlastungsanzeigen nur einen Teil der oben genannten Elemente enthalten, bspw. nur eine Aufzählung von Problemen oder etwa die Ankündigung von Konsequenzen für den Fall, dass sich nichts ändert.
In vielen, wenn nicht den meisten, Fällen sind Überlastungsanzeigen die Folge von nicht oder nicht hinreichend erfolgter Kommunikation oder/und einer nur noch bedingt oder nicht mehr funktionierenden Vorgesetzten-Mitarbeiter-Beziehung. Wenn das Verhältnis und die Kommunikation zwischen Vorgesetzten und ihren Teams „stimmig“ sind, sollte echtes Interesse der vorgesetzten Personen ausreichen, die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „auf dem Schirm“ zu haben.
Manchmal liegt es tatsächlich an den objektiven Umständen — etwa wenn sich das Arbeitsaufkommen signifikant erhöht, ohne dass die Kapazitäten erweitert werden. Oft liegt es aber an einer Kombination von Umständen — etwa wenn sich das Arbeitsaufkommen erhöht, Vorgesetzte aber mangels Alternativen zunächst mit der Bitte reagieren, möglichst eine Weile durchzuhalten, bis es besser wird. Wenn es dann aber nicht besser wird, sondern weiter „durchgehalten“ werden soll, kommt es irgendwann zu verständlichen Belastungsreaktionen — wobei es oft sehr schwer ist, zwischen tatsächlichen Belastungsreaktionen und „prophylaktischen Selbstschutzmaßnahmen“ zu unterscheiden. Wenn etwa bereits die Kommunikation der Vorgesetzten „strategisch“ (und nicht authentisch, ehrlich usw.) ist, muss man sich nicht wundern, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrerseits irgendwann „strategisch“ reagieren, nicht mehr ehrlich sind und „prophylaktische“ Schutzmaßnahmen einleiten.
Klärungsgespräch
Ganz gleich, wie es zu einer Überlastungsanzeige gekommen ist — es ist in jedem Fall ein Gespräch zu führen.
In einem ersten Gespräch — idealerweise zunächst zwischen der direkt vorgesetzten Person und der/den die Anzeige formuliert habenden Person/en — sollten folgende Fragen geklärt werden:
Beschreibung
- Wie kam es zur Formulierung der Überlastungsanzeige?
- Welche Anzeichen deuten auf eine Überlastung hin?
- Welche Belege gibt es aus Sicht der betroffenen Person/en für eine Überlastung?
- Welche konkreten Situationen lassen sich beschreiben?
- An ggf. welchen Merkmalen/Zahlen lässt sich eine Überlastung festmachen?
- Worin besteht der Unterschied zwischen einer „normalen“ Arbeitssituation und der als „belastend“ beschriebenen Situation?
Folgen
Welche Folgen hat die beschriebene Überlastungssituation
- für die Person (physisch, psychisch) und
- die Organisation (Arbeitsleistung, Kommunikation innerhalb der Organisation, ggf. Fehlerquote usw.)?
Abhilfe/Maßnahmen
- Welche Maßnahmen hat die betroffene Person / haben die betroffenen Personen bereits selbst ergriffen, um der Belastung zu begegnen?
- Welche Fragen/„Hilferufe“ wurden bereits formuliert und sind bisher ggf. unbeantwortet geblieben?
- Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Betroffenen geeignet, die Überlastung abzustellen bzw. der Überlastung zu begegnen?
- Was erwarten die Betroffenen von ihren vorgesetzten Personen?
Da es sich bei Überlastungsanzeigen wie gesagt oft um relativ „späte“ Reaktionen handelt, kann es sein, dass ein Gespräch mit der direkt vorgesetzten Person abgelehnt wird oder als „wenig hilfreich“ eingeschätzt wird. Folgende Konstellationen sind grundsätzlich denkbar:
- Mitarbeiter/in — vorgesetzte Person
- Mitarbeiter/in — vorgesetzte Person — Personalrat
- Mitarbeiter/in — vorgesetzte Person — vorgeordnete Vorgesetzte — Vertreter/in aus der Personalabteilung
- Mitarbeiter/in — vorgeordnete Vorgesetzte — Vertreter/in aus der Personalabteilung — Personalrat
- Mitarbeiter/in — vorgesetzte Person — vorgeordnete Vorgesetzte — Vertreter/in aus der Personalabteilung — Personalrat — externe Begleitung
Welche Variante gewählt wird, ist letztlich vom konkreten Fall abhängig. Grundsätzlich sollte das Prinzip verfolgt werden, dass konkrete Probleme auch möglichst konkret bearbeitet werden sollten — also unter Beteiligung der jeweils relevanten Personen. Oft sind Überlastungsanzeigen etwas Besonderes (= selten Vorkommendes) und werden deshalb wie die sprichwörtliche „heiße Kartoffel“ behandelt, was so viel bedeutet wie: Die Überlastungsanzeige landet zu weit oben, und es gibt in der Folge viele indirekte Gespräche oder gar „große Aussprachen“.
Weil die Beteiligten ggf. „sehr involviert“ oder emotional betroffen sein können, kann es hilfreich sein, dass eine Partei eine gewisse neutrale Moderations- oder Begleitungsrolle übernimmt. Es liegt nahe, dass diese Rolle entweder der Personalabteilung oder einer externen Begleitung zukommt. Bei entsprechender Eignung können auch Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder oder vorgeordnete Vorgesetzte diese Rolle übernehmen. In manchen Organisationen gibt es auch Verfahrens- oder Compliance-Regeln, die der Personalabteilung eine entsprechende begleitende Rolle zuschreiben.
Es kann hier hilfreich sein, die Angelegenheit als etwas Mögliches zu betrachten, nach dem Motto: Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin kann eine Überlastungsanzeige stellen. An einer solchen Anzeige kann selbstverständlich etwas dran sein. Das ist zu klären. Sowohl die Klärung als auch die Abhilfe sind am Ehesten dort möglich, wo die konkrete Koordination der Arbeit erfolgt, also im Team oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern oder zwischen einer vorgesetzten Person und einem Team. Sind die Beziehungen auf der Arbeitsebene zur Klärung ungeeignet, weil es ggf. Konflikte gibt, sich die Situation „festgefahren“ hat oder weil ggf. die Führungshaltung der vorgesetzten Person „Teil des Problems“ ist, können vorgeordnete Ebenen, Personalratsvertreter oder auch externe Begleiter hilfreich sein.
Aber es ist Vorsicht — oder besser: Behutsamkeit — geboten. Oft werden solche Dinge zu spät oder nicht angemessen bearbeitet, weil die Organisation keine klaren Regeln für solche Fälle hat oder über zu wenig Erfahrung damit verfügt — oder die Sache zu früh „zu weit oben“ behandelt bzw. „zu heiß gekocht“ wird, und am Ende den Betroffenen damit nicht geholfen ist. Behutsames Vorgehen und das Einhalten einer gewissen „Eskalationslogik“ können hier hilfreich sein. Mit „Eskalationslogik“ ist eine klare Vorgehensweise von den konkreten hin zu den allgemeineren Ebenen gemeint.
Wenn die Sache zwischen vorgesetzter Person und anzeigender Mitarbeiterin geklärt werden kann, soll sie dort geklärt werden. Hierfür können Verfahrensregeln geschaffen werden, bspw. die Regel, dass im Falle einer Überlastungsanzeige zunächst ein Gespräch zwischen den beiden genannten Parteien stattzufinden hat. Da eine Überlastungsanzeige auch ein gewisser Hinweis auf Probleme zwischen der betreffenden Mitarbeiterin und ihrer vorgesetzten Person sein kann, ist es sicher nicht falsch, in den entsprechenden Regeln von vornherein die Beteiligung weiterer Instanzen (mindestens Personal- oder Betriebsrat, ggf. Personalabteilungsvertreter als moderierende/begleitende Rolle) festzulegen. Führt diese erste Klärungsebene nicht zu brauchbaren Ergebnissen, ist bei weiteren Gesprächen der Kreis der Beteiligten entsprechend zu erweitern, sind also bspw. vorgeordnete Vorgesetztenebenen hinzuzuziehen.
Vorgehensweise bei einer Überlastungsanzeige
Grundsätzlich folgt die Vorgehensweise bei einer Überlastungsanzeige dem folgenden Muster:
Stellen einer Überlastungsanzeige: Wenn Sie überlegen, eine Überlastungsanzeige zu schreiben, sollte zunächst klar sein, (a) warum Sie eine Überlastungsanzeige schreiben und (b) wozu. Aus diesen beiden Fragewörtern ergeben sich bereits die wesentlichen Elemente einer Überlastungsanzeige: Was sehen Sie als Überlastung an? Welche konkreten Beispiele/Anzeichen sprechen für eine Überlastung? Was sind die Unterschiede zu einer „üblichen“ Arbeitsbelastung? Aus welchen Ursachen ergibt sich die Überlastung? Was haben Sie ggf. bereits selbst getan, um der Überlastung zu begegnen (Priorisierung von Aufgaben, Strukturierung der Aufgaben, Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, Gespräche mit vorgesetzten Personen o.ä)? Welche Folgen ergeben sich aus der Überlastung — für Sie selbst als Person als auch für die Organisation? An wen möchten Sie die Überlastungsanzeige richten? Wenn Sie ggf. bereits Gespräche mit Ihrer direkt vorgesetzten Person geführt haben, ist es vielleicht hilfreich, die Überlastungsanzeige nicht nur an die direkt vorgesetzte Person zu richten, sondern auch an eine oder mehrere verantwortliche Personen auf übergeordneten Ebenen (vorgeordnete vorgesetzte Personen, ggf. Personalabteilung) und im Bedarfsfall den Personal- oder Betriebsrat hinzuzuziehen. Eine Überlastungsanzeige sollte sachlich und höflich formuliert sein und schriftlich erfolgen.
Klärendes Gespräch: Unabhängig von der Frage, ob eine einmal gestellte Überlastungsanzeige allen Kriterien für eine solche Anzeige entspricht — sie sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Nach Empfang und Kenntnisnahme ist möglichst zeitnah ein Gespräch zu führen. Weiter oben sind die möglichen Beteiligten in den möglichen Kombinationen aufgezählt worden. Wenn bspw. die Beziehung zwischen der die Überlastungsanzeige formulierenden Person und ihrer direkt vorgesetzten Person nicht mehr von Vertrauen geprägt ist (was oft der Fall ist, weil eine Überlastungsanzeige nicht immer, aber oft genug ein Kennzeichen für den Verlust einer „direkten Gesprächsebene“ ist), müssen Dritte (vorgeordnete Vorgesetzte, Personal- oder Betriebsrat, Personalabteilung) hinzugezogen werden.
Es ist ratsam, ein erstes Klärungsgespräch von einem weiteren Gespräch zur Entwicklung von Maßnahmen zu trennen. Das erste Gespräch dient der Beantwortung der Frage, was eigentlich Fakt ist, was zur Anzeige geführt hat, was bisher unternommen wurde, welche Wünsche es gibt usw. In einem zweiten Gespräch geht es dann um die Zukunft: Was soll unternommen werden? Welche Schritte und Maßnahmen werden vereinbart? Das Ergebnis des zweiten Gesprächs ist ein Maßnahmeplan. Zur Umsetzung des Plans sollten gegenseitige Erwartungen, jeweilige Aufgaben und Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten sowie entsprechende Schritte und Termine zur Umsetzung vereinbart werden. Zudem sollte geklärt werden, wie die Einhaltung des Plans beobachtet und ausgewertet wird bzw. wie der Plan im Bedarfsfall korrigiert wird (Monitoring). Ist der Plan umgesetzt, sollte ein Abschlussgespräch stattfinden.
Auch wenn wir hier wiederholt darauf hingewiesen haben, dass es sinnvoll ist, die Gespräche und die Entwicklung der Maßnahmen auf einer möglichst „konkreten Ebene“, also zwischen Betroffenen und direkt vorgesetzten Personen zu belassen — zu beteiligen sind diese Ebenen in jedem Fall —, ist es in einem Teil der Fälle eher unwahrscheinlich, dass dies ausreicht, da eine Überlastungsanzeige nicht immer, aber oft genug, AUCH Ausdruck eines dysfunktionalen oder, positiver formuliert, „entwicklungsbedürftigen“ Verhältnisses zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der einen und ihren vorgesetzten Personen auf der anderen Seite ist. Deshalb wird man an vielen Stellen nicht um eine Hinzuziehung entweder des Personalrats/Betriebsrats und/oder übergeordneter Ebenen herumkommen. Im Extremfall bedarf es externer Begleitung. Als interne Stellen für begleitende/helfende Rollen kommen der Betriebsrat/Personalrat ebenso infrage wie die Personalabteilung. In manchen Organisationen gibt es zudem spezielle Beauftragte (etwa Gesundheitsmanager oder Mobbing-Beauftragte).
Schema/Vorlage für eine einfache Überlastungsanzeige
Datum
Betreff: Überlastungsanzeige
Sehr geehrte/r (Name der vorgesetzten Person),
hiermit möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich mich aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung stark überlastet fühle. Im Einzelnen betrifft dies folgende Aufgaben:
- Aufgabe 1
- Aufgabe 2
- Aufgabe 3
Seit (Zeitraum) ist die Arbeitslast stetig gestiegen, sodass es mir nicht mehr möglich ist, meine Aufgaben vollständig und fehlerfrei innerhalb der regulären Arbeitszeit zu erledigen. Die hohe Arbeitsbelastung führt bereits zu (z. B. Fehlern in der Arbeitserledigung, gesundheitlichen Beschwerden, etc.).
Um die Qualität meiner Arbeit und meine Gesundheit nicht weiter zu gefährden, bitte ich dringend um eine Anpassung der Arbeitsverteilung oder andere Maßnahmen, die zu einer Entlastung führen können. Ich stehe gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um mögliche Lösungen zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen,
(Name)
Grundsatz: Prävention vor Intervention
Es sei noch einmal angemerkt, dass es im gelingenden Fall einer Beziehung zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der einen und dem Unternehmen oder der Organisation auf der anderen Seite gar nicht so weit kommen sollte. Wenn man regelmäßig offen miteinander spricht, muss es das auch nicht — eben weil die Beteiligten häufig und offen genug miteinander reden und diesen Gesprächen etwas folgen lassen. Es kommt also, wie so oft, auf die Führungskräfte an.
Jeder arbeitende Mensch hat zu seiner Organisation eine Beziehung. Diese Beziehung nennt man den psychologischen Vertrag. Der psychologische Vertrag besteht aus gegenseitigen Erwartungen. Führungskräfte haben die Aufgabe, diesen psychologischen Vertrag am Leben zu erhalten, zu moderieren, die gegenseitigen Erwartungen abzugleichen usw. Prävention ist besser als Intervention. Prävention kostet wenig, macht aber Mühe; Intervention ist teurer und kostet noch mehr Kraft. (Lesen Sie im Falle weiterführenden Interesses einen ausführlichen Beitrag zum Thema „Mitarbeitergespräche“.)
Es kommt auf die Haltung an: Wenn man präventiv genug kommuniziert, hat man die Themen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtig sind, auf dem Schirm, bevor es brenzlig wird. Was man hier braucht, ist die richtige Haltung, nämlich Interesse an Menschen. Wenn ich Interesse habe, stelle ich auch (offene) Fragen — und ich bekomme offene Antworten, wenn mir mein Interesse geglaubt wird. Mein Interesse sollte also vor allem echt sein. Ich sollte nichts heucheln, und ich sollte keine Fragen stellen, auf die ich die Antworten schon kenne.
Es ist allerdings nicht ganz einfach, in Zeiten, in denen man mitunter bereits von Work-Life-Balance spricht, bevor es um Arbeit geht, über das Thema Überlastung zu sprechen. Noch vor wenigen Jahrzehnten wurde das Thema Belastung oft verdrängt. Das wird es oft genug auch heute noch, etwa indem Führungskräfte das Belastungslevel ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als gering einschätzen und sich dementsprechend äußern. In tatsächlichen Überlastungsfällen ist es hilfreich, Belastung zu thematisieren, damit man arbeitsfähig bleibt. Aber durch entsprechende „Sprüche“ von Vorgesetzten kann die Bereitschaft, sich entsprechend zu äußern, signifikant verringert werden.
Aber allzu schnell entstehen auch Übertreibungen — man simuliert Überlastung, um sich vor bestimmten Dingen zu schützen oder schlicht um bestimmte Komfortzonen zu erreichen. Die oft gehörte Bezeichnung „gelber Urlaubsschein“ sei hier als Beispiel genannt.
Es ist nicht einfach, die Begriffe „Belastung“ und „Überlastung“ zu definieren. Klar scheinen die Menge und Dichte an Aufgaben und die damit verbundene Verantwortung nahe liegende Kriterien zu sein. Aber die eine Person scheint bereits an einer vorübergehenden Verdichtung der Aufgaben gegenüber dem gewohnten Level zu scheitern, während eine andere Person einen gewissen Druck regelrecht zu brauchen scheint, um etwas zum Ende bringen zu können.
Es gibt wahrscheinlich keine letztgültigen objektiven Kriterien. Aufgaben‑, erfahrungs- und personenbezogene Faktoren interagieren miteinander — eine Überlastung zu erkennen und einzuschätzen bleibt also immer eine komplexe, spezifische Aufgabe. Selbst „objektive“ Fragebögen sind begrenzt — denn die eine Person gibt selbst unter Überlastungsbedingungen an, alles im Griff zu haben, während andere bereits aus Selbstschutzgründen meinen können, überlastet zu sein.
Zunächst gibt es keine andere Möglichkeit, als die Sache ernst zu nehmen. Die Haltung des Interesses sollte also ernst gemeint sein. Die Glaubhaftigkeit einer Überlastungsanzeige bzw. der Sinn der Maßnahmen, die ihr folgen, ergibt sich erst in der Folge. Ob es sich um eine authentische oder strategische Überlastungsanzeige gehandelt hat, wird oft genug erst in der Gestaltung und Wirkung der daraus folgenden Maßnahmen deutlich.